Die richtige Wahl bei Bagatellschäden
Ein Kostenvoranschlag kann bei Bagatellschäden wie Parkremplern ausreichend sein. Er gibt eine grobe Schätzung der Schadenhöhe, bindet Sie jedoch rechtlich an die erstellende Werkstatt.
Besser ist in der Regel das Kurzgutachten geeignet, denn es erfasst neben den Reparaturkosten auch wichtige Aspekte wie Verkehrstauglichkeit und Fahrzeugausstattung, ohne Sie an eine Werkstatt zu binden.
Die gegnerische Versicherung bevorzugt oft einen Kostenvoranschlag, da dies für sie meist geringere Kosten bedeutet.
